Montag, 14. März 2011

Gönninger Heimatbuch von 1952 (Teil 32): Geschichte


1957: Das Wandern ist des Müllers Lust
Bildertanz-Quelle: Beate Reiber

»Auch an den Gönninger Mühlen sind in den uns bekannten Lagerbüchern die Herrenbesitzrechte erloschen, d.h. sie sind mit dem Eigentum an den Müller übergegangen und die Herrschaft bezieht aus ihnen lediglich einen jährlichen unablöslichen Hellerzins von 5 bzw. 6 Pfd. Dass die drei Mühlen zu Gönningen aber einstmals herreneigene Mühlen gewesen sind, das erkennen wir noch an ihrer Eigenschaft als Bannmühlen. Es mussten nämlich in der Wieterslocher Mühle die Öschinger mahlen und in der Unteren und Oberen Mühle je umschichtig mit jährlichem Wechsel die Hälfte der Gönninger Mahlleute. Nur der Herr, der mit der Ortsgewalt von Zwing und Bann ausgestattet war, konnte diesen Bann, diese Verfügung über Mühlen und Mahlleute als seinen Eigenleuten bestimmen. Aus der Tatsache, dass die Öschinger in die Mühle zu Wietersloch, nahe der Markungsgrenze zu Bronnweiler und an einer alten Wiesazfurt gelegen, gebannt waren, darf man schließen, diese Mühle sei eine alte Stöfflerische Mühle gewesen, denn sonst hätten die Öschinger nicht hierher zum Mahlen gebannt werden können. Öschingen aber zählte einstmals zur Herrschaft Stöffeln.«

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