Freitag, 4. Februar 2011

Gönninger Heimatbuch von 1952 (Teil 24): Geschichte


Gönningen gehörte bis 1937 zum Amt Tübingen
Bildertanz-Quelle: Herbert Scheurer
2. Herrschaftsverhältnisse zu Gönningen

»Durch die Errichtung der Herrschaft Stöffeln bekam Gönningen eine gewissen Selbständigkeit. Gönningen war in jener Zeit sozusagen Amtsort, obwohl es auch ein Zubehör der Grafschaft Achalm blieb. Denn noch 1636 fordert in der österreicischen Restauration die Erzherzogin Claudia unser Gönningen als alten Bestandteil der Grafschaft Achalm an sich zurück. Mit dem Verkauf der Herrschaft Stöffeln an das Haus Wirtenberg im Jahr 1300 geht Gönningen eigene Wege. Es bleibt noch eine Zeitlang beim alten Verband; 1383 schwört Gönningen noch mit alten Pfullinger Orten gemeinsame Untertanentreue ans Haus Witenberg. Bei der Zertrennung der alten Grafschaft Achalm, die den Wirtenbergern nie eigen, sondern als Reichslehen nur pfandweise gehört hat, kam Gönningen von seiner Bindung nach Osten los und wurde dem Amt Tübingen zugeteilt, welches wie die Grafschaft Urach, dem Hause Wirtemberg durch Kauf ein rechtes Eigentum geworden ist. Bei Tübingen ist Gönningen geblieben bis im Jahr 1937, wo es wiederum, seiner alten natürlichen Verbindung folgend dem Kreis Reutlingen einverleibt worden ist, in welchem seit 1896 die Tradition des uralten Pfullinger Amtes weiterlebt.«

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