2. Herrschaftsverhältnisse zu Gönningen
Wir haben keine lagerbüchlichen Grundlagen mehr für Gönningen, aus denen Besitz und Rechte der Herren von Gönningen klar umrissen hervorgingen. Nach dem seit dem Erwerb von Burg Stöffeln und Stadt Gönningen durch die Wirtemberger im Jahr 1300 das das Gebiet in mancherlei Herrenhände kam und erst 1389 wirtembergisch wurde, mag manches verwischt und verloren gegangen sein, seien es Grundstücke oder alte Gerechtigkeiten. Mit dem ältesten erhaltenen Lagerbuch von 1522 tritt uns Wirtenberg als alleiniger Herr zu Gönningen entgegen (wenn auch damals während der Zeit der Vefrtreibung des Herzog Ulrich von 1519-1534 das Haus Österreich die Regierungsgewalt ausübte), und es ist kaum mehr möglich auseinander zu lesen, was nach diesem und dem späteren Lagerbüchern in dem nunmehrigen wirtembergischen Herrenrecht von den hochadeligen Herren von Stöffeln oder den Herren von Gönningen stammt.
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