2. Herrschaftsverhältnisse zu Gönningen
»Als alter Ort, der wie alle -ingen-Orte der Nachbarschaft in die Landnahmezeit des 3. bis 4. Jahrhunderts zurückgeht, besitzt Gönningen einen Fron- oder Herrenhof. Er liegt an der unteren Wiesazfurt "ob dem Unterwässer". Auf ihm saßen die Herren von Gönningen von Anfang an als die engeren Ortsherren, selbst mit einem genügend größen Landbesitz, aber auch mit Herrschaftsrechten ausgestattet, die sich in dem niederen Gericht in der Zwing- und Banngewalt und anderem ausdrücken. «
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