Samstag, 11. Juni 2011

Gönninger Heimatbuch von 1952 (Teil 32): Geschichte

Es geht weiter mit der "Geschichte Gönningens", wie sie in dem 1952 erschienenen Heimatbuch erzählt wird. Eine Gönningerin, die heute im Norden lebt, hat die Aufgabe übernommen, den Text zu erfassen. Sie heißt Dorothe Liehmann. DANKE, liebe Dorothe! Sie wünscht uns allen ein Frohes Pfingstfest. Und das wünschen wir ihr natürlich auch. Übrigens: Wenn Sie Fotos haben, mit denen Sie unseren Blog anreichern wollen, stellen Sie uns diese doch zur Verfügung. Email an: bildertanz@aol.com

Auch an den Gönninger Mühlen sind in den uns bekannten Lagerbüchern die Herrenbesitz-rechte erloschen, d. h. sie sind mit dem Eigentum an den Müller übergegangen und die Herrschaft bezieht aus ihnen lediglich einen jährlichen unablöslichen Hellerzins von 5 bzw. 6 Pfd. Daß die 3 Mühlen zu Gönningen aber einstmals herreneigene Mühlen gewesen sind, das er-kennen wir noch an ihrer Eigenschaft als Bannmühlen. Es mußten nämlich in der Wieters-locher Mühle die Öschinger mahlen und in der Unteren und Oberen Mühle je umschichtig mit jährlichem Wechsel die Hälfte der Gönninger Mahlleute. Nur der Herr, der mit der Ortsgewalt von Zwing und Bann ausgestattet war, konnte diesen Bann, diese Verfügung über Mühlen und Mahlleute als seinen Eigenleuten bestimmen. Aus der Tatsache, daß die Öschinger in die Mühle zu Wietersloch, nahe der Markungsgrenze gegen Bronnweiler und an einer alten Wiesazfurt gelegen, gebannt waren, darf man schließen, diese Mühle sei eine alte Stöffle-rische Mühle gewesen, denn sonst hätten die Öschinger nicht hierher zum Mahlen gebannt werden könne. Öschingen aber zählte einstmals zur Herrschaft Stöffeln.
Die Untere Mühle, zuletzt bekannt als Staigersche Mühle, im Unterwässer, nach dem 1. Welt-krieg leider abgebrochen, hat mit aller Wahrscheinlichkeit zum unmittelbar benachbarten Fronhof gehört, wogegen die Obere Mühle ob der oberen Wiesazfurt im Haigsträß gelegen, vielleicht wieder eine stöfflerische Mühle ist, denn sie liegt unmittelbar zwischen der alten Stadtmauer und der Wiesaz und scheint bei der Stadtplanung seinerzeit ausdrücklich aus-gespart worden zu sein. Eine Erinnerung an das Herren an diesen 3 Mühlen besteht darin, daß noch im Jahr 1700 die von Gönningen verpflichtet waren, den Müllern zu ihren Ge¬bäu-den das nötige Zimmer- und Bauholz aus der Gemeinde Wäldern zu geben.
Zur Ergänzung sei noch gesagt, daß die Talmühle einstmals wohl auch noch zu Gönningen gehört hat, was ein Blick auf die Flurkarte sofort offenkundig werden läßt; die Mühle wurde aber von der Genkinger Ortsherrschaft, damals dem Kloster Pfullingen, den Gönningern streitig gemacht. Außerdem stand noch eine Mühle ob dem heutigen Tuffsteinwerk in der Flur genannt „im Mühlhof“ und „beim Mühlbrunnen“. Die Mühle ist längst abgegangen, ohne außer dem Namen irgendwelche Spur zu hinterlassen. Bauherr und Bauzeit, auch die Zeit des Abgangs dieser Mühle sind nicht mehr bekannt.


Vorheriges Kapitel



Keine Kommentare: