Freitag, 1. März 2013

Gönninger Heimatbuch von 1952 (Teil 50): Geschichte - Gönningen, die Kirche


Die Rechte der Stöffler an ihrer Kirche, ihr Eigentum an ihr und der Kirchensatz, d. h. das Recht den Pfarrer zwar zu besolden, aber die Pfarre auch selbständig zu besetzen, gingen mit dem Verkauf im Jahre 1300 in mancherlei fremde Hände über, bis sie schließlich ab 1389 endgültig in die Hand des Hausen Wirtenberg bzw. des Staates kamen. 
Der Kirchher hielt sich einen Pfarrherrn mit einem Bareinkommen von 58 Pfund, ihm war ein Frühmesser beigegeben mit einem solchen von 20 Pfund. Im Jahr 1275 sind beide mit diesem Einkommen genannt.
Die Ausstattung der Kirche bestand in der Ausstattung des Heiligen, welcher als eine echte Rechtspersönlichkeit gedacht wurde; also neben dem großen und kleinen Zehnten bestand sie aus dem Hof mit der Kirche (Kirchhof) samt den zugehörigen Gütern und sonstigen Einkommen, und aus dem Widumhof, welcher die Naturalausstattung des Pfarrers neben verschiedenen anderen Rechten und Einkünften ausmachte. Der Frühmesser wird besoldet aus dem festen „Gehalt“ von 20 Pfund und aus den Einkünften einer Stiftung, welche zur Einrichtung und dem Unterhalt einer Frühmesse „ad altare B. Mariae Virginis“, der seligen Jungfrau Maria, einstmals von einem wohlhabenden Manne gemacht worden ist.

Keine Kommentare: