Das Vermögen der Heiligen verwaltete der Heiligenpfleger,
immer ein besonders verlässlicher, angesehener Mann aus dem Gericht, später aus
dem Rat. Der große Fruchtzehnt ging der Kirche hier verloren und kam in
Laienhand. Gemäß der ältesten erhaltenen Heiligenpflegerrechnung von 1779 – 81,
damals Johann Georg Grauer, zugleich Zoller, hatte der Heilige Einnahmen aus
zahlreichen Häusern und Feldgrundstücken zu Gönningen in Gestalt von ewigen
Hellerzinsen, in beiden Jahren insgesamt 700 Gulden 24 Kreuzer 4 Heller (ein
sehr ansehnliches Geld!), an Zelgfrüchten aus anderen Grundstücken 20 Scheffel
Dinkel und 12 Scheffel Haber (1 Scheffel = 1 Simri).
Vom Widumhof haben wir nur noch spurenhafte Nachrichten. Der
Hof ist in geschichtlich bekannter Zeit nicht mehr in des Pfarrers Hand. Es
bestand nunmehr die Besoldung des Pfarrers aus den Einkünften des kleinen
Zehnten, des Heu- und Öhmdzehnten, 5 Wannen oder 3 Wagen voll Heu und Öhmd; ferner zählten dazu 8 Klafter Brennholz,
Pferchnächte, Anteil an der gemeinen Viehweide und anderen bürgerlichen
Nutzrechten und weiterhin aus sonstigen Einkünften aus kirchlichen
Verrichtungen. Die Faselviehhaltung, ein altes Recht der Widumhöfe, ging wohl
mit der Auflösung des Widumhofes an die Gemeinde über. „In die Widum“ zinsen
außerdem sehr viele Güter hier mit jährlichen ewigen und unablösigen
Hellerzinsen. Im Lagerbuch von 1558 ist nur noch von einigen Widdumgütern und
einem Widdumhöflin die Rede, sie waren als Erblehen der Herrschaft ausgetan und
umfassten insgesamt nur noch 8 Jauch Acker, 16 Mannsmahd Wiesen, etliche Baum-
und Hanfgärten, während sonst Widdumhöfe 60-80 Morgen groß sein können.
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