Mittwoch, 29. Juni 2011
Die Friedenslinde bei Bronnweiler....
ist ein markanter Baum im BILDERTANZ LAND.
Die Friedenslinde wurde 1871 nach dem Deutsch-Französischem
Krieg auf diesem sonst kahlen Hügel gepflanzt.Unter der Baum
sind Sitzbänke von wo man einen schönen Rundumblick hat.
Auf den Roßberg und nach Gönningen ins Wiesaztal natürlich besonders
Ein Fotograf hat diesen Baum auch als Siegerlinde bezeichnet.
Diese Aufnahme mit der Friedenslinde wurde von Bronnweiler
in Richtung Gönningen gemacht.Die beiden "Starenkästen"
sind rein zufällig...
Bildertanz Foto Doku 6/2011: Werner Rathai
Montag, 27. Juni 2011
50er Jahre: 3 Schulfreunde....
Samstag, 25. Juni 2011
Mit dem Wind ins Wiesaztal...
Freitag, 24. Juni 2011
Das Service Fahrzeug...
Donnerstag, 23. Juni 2011
Gönninger Heimatbuch von 1952 (Teil 38): Geschichte
Mittwoch, 22. Juni 2011
Jahrgang 1948/49: Ausflug auf die Achalm
Dienstag, 21. Juni 2011
Vom Bürostuhl aus beobachtet...
Montag, 20. Juni 2011
Einkehr im Roßberghaus....
Sonntag, 19. Juni 2011
Die Magerwiesen unterhalb des Roßberg...
sind auf einer Infotafel im botanischen Garten der UNI Tübingen-
Naturwissenschaftliche Institute...
sehr lehrreich dargestellt.Die Woche der botanischen Garten geht jetzt
zu Ende ,ein Besuch ist jedoch zu allen Öffnungszeiten möglich.
Tipp: Wenn Sie außerhalb des BOTGA ins Käßbachtal laufen kommen Sie
nach ein paar hundert Metern zur geographischen Mitte von Baden-
Württemberg.( Bildertanz berichtete darüber) mit Sitzbänken die der
Bürgerverein Tübingen gespendet hat.
Bildertanz Foto Doku aktuell 6/2011: Werner Rathai
Freitag, 17. Juni 2011
Gönninger Heimatbuch von 1952 (Teil 37): Geschichte
Ein Zubehör der alten Höfe war darüber hinaus das Ackerland in den 3 Zelgen in Gemenglage, ein- und zweimähdige Wiesen, vielleicht einige Egarten auf Allmand und besonders die Nutzung der Wäsen und des Waldes mit Waid und Holz und einige sonstige kleinere Allmandrechte.
Zum alten Dorf zählte noch die frühe Ausbausiedlung unbekannter Größe, genannt Unterhofen unter der unteren Herrenmühle, zwischen Wiesaz und dem ehemaligen Sträßle, heute Tübinger Straße; ferner zählte dazu noch auf der Tuffterassenhöhe des oberen Gefälls die Siedlung Oberhofen. Beide sind, abgesehen vom erhalten gebliebenen Flurnamen, längst ohne Spur abgegangen.
Unter- und Oberhofen, wie auch der Weiler zwischen den Bergen, Öschingen zu, sind ihren Namen nach Siedlungen der ersten, sogenannten merowingischen Ausbauzeit.
Vor 100 Jahren: Eine Kleinfamilie...
Mittwoch, 15. Juni 2011
Post von Dorothe: "Hurra, ich habe es geschafft!"
Mitautorin in unserem Gönninger Blog.
Sie betreut das Heimatbuch von 1952.
HERZLICH WILLKOMMEN, liebe Dorothe!
Du bist die große Hilfe aus dem Hohen Norden.
(Dorothe ist in Gönningen zur Schule gegangen
- und eine eifrige Leserin unseres Blogs.)
Gönninger Heimatbuch von 1952 (Teil 36): Geschichte
Darunter verstehen wir das alte bäuerliche Dorf, wie es war in der Zeit vor der stöfflerischen Stadtgründung.
Das Urdorf dehnte sich aus von der unteren bis zur oberen Wiesazfurt. Im unteren Teil liegt in stattlicher Ausdehnung der Herrenhof, umgeben von den Einzelfluren seines Herrenlandes: Brühl, Bünt mit Imengärtlin, der Bizenteil zum Herrenhof zwischen Seebachhohlweg und Haagengass; auf dem östlichen Wiesazufer wahrscheinlich die Flur Unterhofen mit der Unteren Mühle, der Imtl (die Bedeutung des Namens ist unbekannt, er rührt aber sicher nicht von „im Tal“ oder „Ämtle“ her), in seiner Fortsetzung der Herrenbomgarten bis zum Hochgesträß mit seinem Schafhof am Biegel; jenseits, der Burg zu, das weiträumige Ackerland zum Fronhof, die Braitin („Braike“) genannt bis hin zum Weiher. Wahrscheinlich gehört auch dieser noch zum Herrengrund, denn die Anlage eines Fischweihers ist ein übliches Herrenunternehmen.
Ober dem Fronhof zu beiden Seiten der Bachgasse (wenn wir die heutige Hauptstraße im Unterdorf so nennen dürfen, denn durch sie floß inmitten ein Bach, und zu Platzregens- oder Überschwemmungszeiten war sie noch nach den Berichten älterer Leute ebenso Bachbett wie Dorfweg) bis hinauf zum Markt dehnte sich das eigentliche Bauerndorf , 10 Höfe stark. Wie aus der Karte hervorgeht, sind es zu beiden Seiten je 5 Höfe; so etwa lassen sie sich noch heute aus den alten durchgehenden Grenzlinien herauslesen; indessen sind die Hofstätten und Hofraiten durch Erbteilung vielfach fast bis zur Unkenntlichkeit unterteilt, und auf einer einzigen alten Hofstatt stehen heute mehrere Häuser, ja, am Beckengässle ist ein ganzer Hinterhof in die Gärten hineingebaut worden.
Dienstag, 14. Juni 2011
Gönninger Heimatbuch von 1952 (Teil 35): Geschichte
Das Haupteinkommen der Herrschaft an Bargeld bestand zu Gönningen aus den sogenannten ewigen und unablösigen Hellerzinsen, aus Häusern, Hofraiten, Scheuern, Äckern, Wiesen und Gärten. Dies gilt wenigstens für die Zeit, als die Zehntfrüchte noch in Naturalien abgeliefert wurden und noch nicht in Geld abgelöst waren. Es nimmt im Jahr 700 an solchen Hellerzinsen die Herrschaft jährlich 76 Gulden, 37 Kreuzer ein. Diese Hellerzinse sind Grundlasten, die auf einer Liegenschaft ruhen und die jeder Inhaber Jahr um Jahr und durch Jahrhunderte hindurch unverändert der Herrschaft erfüllen muß, meist auf Martini. Die Herkunft dieser Hellerzinse, besonders sofern sie auf einzechten Güterstücken ruhen, ist oft dunkel. Die Hellerzinse bestehen seit unvordenklichen Zeiten und niemand weiß mehr, wann, von wem und wie sie gesetzt worden sind. Nicht auf allen Häusern und einzechten Gütern ruhe diese Grundlasten, insbesondere fällt auf, daß die großen Häuser im Unterdorf, welche auf altem Herrengrund stehen,m zinsfrei sind. Der zinsfreie Besitz an allerleit Liegenschaften, sofern er nicht aus altem Herrenbesitz herrührt, ist vielleicht auch eine letzte Erinnerung an die Gemeinfreiheit der Geburschaften. Die Zinse und Gülten, welche auf den zweimal 13 Lehen liegen, sind verständlich, denn sie entsprechen dem heute noch üblichen Pachtzins, da es sich in den Lehen eigentlich um Eigentum des Lehensgebers handelt, welches er an einen Pächter (Beständer) um eine gewisse Gegenleistung in Geld, Naturalien oder Diensten ausgibt. Die Lehen sind aber der Pächter Erbgut, d. h. es folgt das Lehen im Erbgang der Blutslinie der Inhaber, während die mit Hellerzinsen oder Gülte (Frucht, Eier, Hühner, Gänse, Schweinsschultern, Käse, Pfeffer, Wachs usw.) belasteten einzechten Grundstücke der Zinser Eigentum sind.
Alle diese Hellerzinse in Geld oder Ware sind dem Schulthaißen zu Gönningen zu überantworten, welcher die Einkommen dann auf der Herrschaft Kasten in die Kellerei nach Tübingen liefert, während die Gültfrüchte in Fron, d. h. ohne Entlohnung durch die Herrschaft, ebendorthin geführt werden müssen.
Abgesehen von den 3 Mahlmühlen geben 41 Einheiten ewige Hellerzinse. Unter einer solchen Einheit ist gewöhnlich ein bäuerliches Anwesen mit Haus, Scheuer, Hofraitin und Garten zu verstehen. Manchmal stehen aber auf einer solchen alten Hofstatt mehr, bis zu 4, Häuser und auch mehr als eine Scheuer; einige Hofstätten sind leer werden als Garten gebaut. Meist sind an einer solchen Zinseinheit mehrere Inhaber beteiligt, gewöhnlich Verwandte, die im Erbgang durch Freiteilung ihren Anteil bekommen haben. Insgesamt stehen im Jahre 1700 auf den genannten 41 Zinseinheiten 56 Häuser. Es ist kein Zweifel, daß damals unser Gönningen bei rund 600 Einwohnern nicht nur 56 Häuser gezählt hat. Es werden beispielsweise im Unterdorf im Jahre 1763 allein 45 und im Ortsteil Bronnen 21 Wohnhäuser ohne Scheuern gezählt. Es mjuß also entsprechend den zinsfreien Feldstücken auch noch eine ganze Reihe von zinsfreien Hofstätten gegeben haben.
Sonst sind an einzechten Gütern mit ewigen Hellerzinsen belastet 51 ¾ Mannsmahd Baumgarten, 2 ¼ Mm Hanfgarten, 169 ½ Mm Wiesen und 155 ¾ Jauchert Äcker. Wenn man dagegenhält, daß im Jahre 1761 zu Gönningen eine Gesamtackerfläche von 1183 Morgen in allen 3 Zelgen, 442 Mrg. Wiesen und 171 Mrg. Gärten und Länder gebaut wurden, also insgesamt rund 1800 Morgen, so kann man ermessen, daß nur ein ganz kleiner Teil der Grundstücke mit der Grundlast ewiger Hellerzinse belastet war, wenigstens soweit sie der Kellerei Tübingen, d. h. der Herrschaft Wirtenberg fällig waren.
Montag, 13. Juni 2011
Gönninger Heimatbuch von 1952 (Teil 34): Geschichte
Neben den noch zu erwähnenden Hellerzinsen aus Häuser, Gütern und Lehen nimmt die Herrschaft hier das Umgeld ein: „was zue Gönningen von Wein vom Zapfen geschenckht würdt, davon gehört der Herrschafft Württemberg die Zehente Maas zue Umbgelt, und ist des niemand frey“
Es ist dieses Umgeld also eine 2. Steuer auf den Wein neben dem Weinzehnten, dem sogenannten Bodenwein, von dem wir schon gehört haben. Während Letzeres eine Erzeugersteuer ist, ist Ersteres eine Umsatzsteuer. Sie wird erhoben von den Gast- oder Schildwirten, die ordnungsgemäß und regelmäßig Wein schenken, wie auch von den Gassenwirten, welche in Besenwirtschaften ihren selbst gebauten Wein ausgeben. Umgelter waren gewöhnlich zwei des Gerichts. Auch für die fürstliche Erläubnis, eine Kelter erbauen und betreiben zu dürfen, mußten die Gönninger einen jährlichen Kelterzins der Herrschaft reichen, nämlich 10 Schilling Heller.
Das Recht der Faselviehhaltung war ein altes Herrenrecht. Entweder wurde das Faselvieh, also Stier (Hagen), Bock, Eber, auch Hengst auf dem Fronhof selbst gehalten, oder aber wurde das Recht an den Priester abgetreten; der es als ein Zubehör zu seinem Widumhof ausübte, welcher selbst ja wieder ein altes Stück des Herrenhofes war. Von diesem Recht der Zuchtviehhaltung auf dem Herrenhof ist hier garnichts mehr bekannt, auch nicht von dem des Widumhofes. Wie ersterer so ist auch letzterer längst zerschlagen, bis wir in der urkundlich erhellten Zeit Nachricht über sie bekommen. Wohl gibt es noch in Gemenglage mit dem anderen Feld Widumgüter und ein „Widumbhöflin“ und zwar in bürgerlicher Hand, aber die alte Einheit Widumhof ist aufgelöst, wie überhaupt zu Gönningen auffallend viel Herrenrecht und sehr früh schon in Bürger- oder Gemeindehand gekommen ist. Seit der nachrichtlich belegbaren Zeit hält das Faselvieh die Gemeinde, bis heute.
Sonntag, 12. Juni 2011
Gönninger Heimatbuch von 1952 (Teil 33): Geschichte
Ein altes Herrenrecht ist am Wasser hängen geblieben. So blieb das Fischrecht in der Wiesaz in der Herrschaft Hand, seit längerer Zeit gehört es der Gemeinde. Im ganzen Lagerbuch von 1700 steht merkwürdigerweise niemals der Name Wiesaz, sondern sie ist immer nur bezeichnet mit „der Herrschaft Bach“ oder „Bach“ schlechthin. Nach dem genannten Lagerbuch genießt das Fischwasser damals der Obervogt zu Tübingen, vor der Zeit sei es von der Herrschaft selbst gefischt und genossen worden, „doch soll der Genuß gar schlecht seyn!“ Das Fischwasser beginnt im Gefäll (Wasserfall bei dem Pappenwerk) an dem herrschaftlichen Oberen Brühl und geht bis zur Bronnweiler Mark. Obwohl der „Vorhennen Bach (Forellenbach) oder Fischwasser zu Gönningen“ der Herrschaft Eigentum ist, haben die von Gönningen doch das Recht, ihre ausgedehnten Wasserwiesen daraus zu wässern, „aber der Herrschaft und den Müllern ohne Nachthail und Schaden“. Überlicherweise verlangt die Herrschaft für dieses Wässerrecht ein Wassergeld, doch ist in dem Lagerbuch nichts (oder nichts mehr) darüber berichtet.
Es fällt auch auf, daß Gönningen steuerfrei ist, d. h., es bezahlt keine jährliche Steuer, wie etwa die Orte des alten Amtes Pfullingen in ihrer Oster- und Herbststeuer. Es ist nicht bekannt, welche Ursache diese Gönninger Steuerfreiheit hat. Überhaupt muß gesagt werden, daß Gönningen im Vergleich zu vielen Orten der Nachbarschaft unverhältnismäßig beschwerdefrei ist: es bezahlt keine rechte Steuer, es ist fast nicht bekannt von allerlei Frondiensten, es müssen auch keine Jagdfronen geleistet werden, wie etwa es die Gemeinden im Ächaztal verpflichtet waren, wo die waidlustigen wirtenbergischen Fürsten ihre Jagdsitze hatte. Möglicherweise liegt die Ursache für diese auffallende Beschwerdefreiheit in Gerechtigkeiten, die einstmals der Stadt vom Stadtherren verliehen worden sind.
Bemerkenswert ist, was das Lagerbuch über „eines Schulthaißen Beynutzung“ enthält. Demnach hat der Schulthaiß zu Gönningen, also der Mann, welche die herrschaftlichen Rechte und Einkünfte am Ort wahrnimmt, keine andere „Beinutzung“ im Sinne eines Entgelts für seine Mühe, als daß ihm in allen Schatzungen und in allen bürgerlichen Beschwerden seitens des Fleckens Gönningen von seinem schatzbaren Vermögen 100 Gulden frei gelassen werden.
Samstag, 11. Juni 2011
Gönninger Heimatbuch von 1952 (Teil 32): Geschichte
Auch an den Gönninger Mühlen sind in den uns bekannten Lagerbüchern die Herrenbesitz-rechte erloschen, d. h. sie sind mit dem Eigentum an den Müller übergegangen und die Herrschaft bezieht aus ihnen lediglich einen jährlichen unablöslichen Hellerzins von 5 bzw. 6 Pfd. Daß die 3 Mühlen zu Gönningen aber einstmals herreneigene Mühlen gewesen sind, das er-kennen wir noch an ihrer Eigenschaft als Bannmühlen. Es mußten nämlich in der Wieters-locher Mühle die Öschinger mahlen und in der Unteren und Oberen Mühle je umschichtig mit jährlichem Wechsel die Hälfte der Gönninger Mahlleute. Nur der Herr, der mit der Ortsgewalt von Zwing und Bann ausgestattet war, konnte diesen Bann, diese Verfügung über Mühlen und Mahlleute als seinen Eigenleuten bestimmen. Aus der Tatsache, daß die Öschinger in die Mühle zu Wietersloch, nahe der Markungsgrenze gegen Bronnweiler und an einer alten Wiesazfurt gelegen, gebannt waren, darf man schließen, diese Mühle sei eine alte Stöffle-rische Mühle gewesen, denn sonst hätten die Öschinger nicht hierher zum Mahlen gebannt werden könne. Öschingen aber zählte einstmals zur Herrschaft Stöffeln.
Die Untere Mühle, zuletzt bekannt als Staigersche Mühle, im Unterwässer, nach dem 1. Welt-krieg leider abgebrochen, hat mit aller Wahrscheinlichkeit zum unmittelbar benachbarten Fronhof gehört, wogegen die Obere Mühle ob der oberen Wiesazfurt im Haigsträß gelegen, vielleicht wieder eine stöfflerische Mühle ist, denn sie liegt unmittelbar zwischen der alten Stadtmauer und der Wiesaz und scheint bei der Stadtplanung seinerzeit ausdrücklich aus-gespart worden zu sein. Eine Erinnerung an das Herren an diesen 3 Mühlen besteht darin, daß noch im Jahr 1700 die von Gönningen verpflichtet waren, den Müllern zu ihren Ge¬bäu-den das nötige Zimmer- und Bauholz aus der Gemeinde Wäldern zu geben.
Zur Ergänzung sei noch gesagt, daß die Talmühle einstmals wohl auch noch zu Gönningen gehört hat, was ein Blick auf die Flurkarte sofort offenkundig werden läßt; die Mühle wurde aber von der Genkinger Ortsherrschaft, damals dem Kloster Pfullingen, den Gönningern streitig gemacht. Außerdem stand noch eine Mühle ob dem heutigen Tuffsteinwerk in der Flur genannt „im Mühlhof“ und „beim Mühlbrunnen“. Die Mühle ist längst abgegangen, ohne außer dem Namen irgendwelche Spur zu hinterlassen. Bauherr und Bauzeit, auch die Zeit des Abgangs dieser Mühle sind nicht mehr bekannt.
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Zur 900 Jahr Feier Gönningen...
Donnerstag, 9. Juni 2011
Naturparadies...
Dienstag, 7. Juni 2011
das höchste Gebäude im Flecka....
und weithin sichtbares Wahrzeichen ist die...
evangelische Peter & Paul Kirche.In Gönningen ist die
Kirche mitten im Dorf.Hier der Schaukasten mit aktuellen
Terminen und Aktivitäten der Kirchengemeinde....
und hier eine Infotafel des schwäbischen Albvereins
über die Geschichte dieser Kirche.In ganz Gönningen
sind Infotafeln über historische Gönninger Bauwerke
von enagierten Bürgern erstellt worden.DANKE für
hervorragende Arbeit über Gönninger Geschichte.
Bildertanz Foto Doku5/2011: Werner Rathai
Montag, 6. Juni 2011
Der Schotter kommt von...
dr Alb ra, nämlich vom Nachbarort Genkingen....
vom Schotterwerk Herrmann. Hier können Sie die Geologie..
der Schwäbischen Alb authentisch sehen.
Seit vielen Jahrzehnten
werden die verschiedenen Baustellen im Bildertanzland mit
Genkinger Schotter versorgt. Hier der Bedarf an der Ladestation..
Bildertanz Foto Doku 7/2010: Werner Rathai